Urteil
BGH: Bei Medikamenteneinnahme kann private Unfallversicherung Leistung kürzen
Auch wenn ein Unfall durch die Einnahme von Medikamenten nur indirekt beeinflusst wird, darf der Versicherer die Leistung kürzen. Das hat der Bundesgerichtshof in Bezug auf eine Vertragsklausel entschieden.




