Rat von Juristen

Flutschaden-Regulierung: Kalkulationsvorbehalt lässt Spielraum bei Schadensumme

Versicherungsnehmer sollten ihre Unterschrift unter eine pauschale Entschädigungsvereinbarung für Flutschäden an einen Kalkulationsvorbehalt knüpfen, raten Juristen. Dann kann nachjustiert werden.

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Köln. Wer von der Hochwasserkatastrophe betroffen ist, hat derzeit eine Menge Sorgen. Damit zumindest ausreichend Geld vom Versicherer fließt, sollten Hausbesitzer genau aufpassen, rät die AG Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.

In der aktuellen Situation verzichten viele Versicherer auf detaillierte Schadenkalkulationen und berechnen den Schaden stattdessen pauschal, zum Beispiel nach umbautem Raum. „Diese Kalkulation nachzuvollziehen ist für Versicherungsnehmer nicht immer leicht“, so die Juristen.

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Zudem sei es momentan schwer, einen Sachverständigen zu finden. Daher sollten Versicherungsnehmer ihre Unterschrift unter eine pauschale Entschädigungsvereinbarung an einen Kalkulationsvorbehalt knüpfen, damit die Berechnung später noch einmal überprüft werden kann.

Auch raten die Anwälte, vor Beginn der Aufräumarbeiten den Gebäudezustand fotografisch zu dokumentieren, damit später ein Sachverständiger beauftragt werden kann. (acg)

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