Urteil
Gericht bekräftigt ärztliches Drittwerbeverbot auf Social Media
Ein Assistenzarzt darf auf Instagram nicht für Kosmetikhersteller und Batterieanbieter werben. Der Mediziner habe seine ärztliche Qualifikation bewusst genutzt, um besondere Seriosität zu vermitteln. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.








