„ÄrzteTag“-Podcast

Lauterbach: „Das 17-Milliarden-Loch in der GKV werden wir abgedeckt haben“

Zuerst stand die Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auf dem Programm des Bundesgesundheitsministers, dann kam die Springer Medizin Gala. Dort nutzte Professor Karl Lauterbach die Gelegenheit, das Gesetz im Gespräch mit Ärzte Zeitung-Herausgeber Wolfgang van den Bergh zu verteidigen.

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:
Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD): Bei der Springer Medizin Gala verteidigte er das erste große Gesetz seiner Amtszeit, das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD): Bei der Springer Medizin Gala verteidigte er das erste große Gesetz seiner Amtszeit, das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.

© Porträt: David Vogt | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Nach dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist vor den nächsten 15 Gesetzesprojekten des Bundesgesundheitsministers. Darauf hat Karl Professor Lauterbach (SPD) im Interview mit Ärzte Zeitung-Herausgeber Wolfgang van den Bergh bei der Springer Medizin Gala 2022 am Donnerstagabend in Berlin verwiesen.

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Das erste große Gesetz unter ihm als Gesundheitsminister diene in erster Linie dazu, das für 2023 erwartete Loch von 17 Milliarden in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen, „und dieses Loch werden wir damit abgedeckt haben“, zeigte sich der Minister überzeugt.

Er verteidigte die einzelnen Maßnahmen, die teilweise noch in letzter Minute über Änderungsanträge angepasst worden waren, beispielsweise die Absenkung der Umsatzschwelle, die Orphan Drugs von dem normalen Nutzenbewertungsverfahren ausnimmt, auf jetzt 30 Millionen Euro (statt, wie zuvor geplant, auf 20 Millionen Euro); oder die Ausnahmen beim neu eingeführten Abschlag von 20 Prozent für Kombinationspräparate mit erheblichem und beträchtlichem Zusatznutzen.

„Wir waren nicht unbelehrbar“, betont Lauterbach im Interview, auch wenn der größte Teil des Gesetzes weitgehend unverändert durch das Gesetzgebungsverfahren durchgekommen sei. (Dauer: 8:59 Minuten)

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