Dr. Carsten-Oliver Schulz hat als internistischer Onkologe und Hämatologe mit schwer kranken Patienten zu tun. Der Suizidassistenz steht der niedergelassene Arzt skeptisch gegenüber. Im Interview erklärt er warum.
Der gesetzlich kontrollierte Zugang zu tödlich wirkenden Substanzen könne trotz Schutzkonzepten zum Anstieg von Suiziden führen, betont die Bundesärztekammer – und verweist auf Erfahrungen in Holland.
Die deutschen Bischöfe warnen vor den Folgen, die eine mögliche Normalisierung der Suizidbeihilfe mit sich bringen würde. Der Gesetzgeber müsse „der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt“.
Wenn bald die Suizidassistenz kommt, müsse unbedingt verhindert werden, dass psychisch Kranke sterben, denen geholfen werden könnte, hieß es auf dem DGPPN-Kongress. Das dürfte nicht immer einfach sein.
Die Verschreibung tödlicher Arzneimittel zum Zwecke des Suizids sollte nicht Ärzten, sondern staatlichen Stellen aufgebürdet werden, fordert Palliativarzt Ingmar Hornke in einem Brief an Abgeordnete.
Die Niederlande haben 2002 die Tötung auf Verlangen legalisiert: Fast jeder 20. Todesfall ging zuletzt auf „aktive Sterbehilfe“ zurück. Aktivisten wollen noch mehr Liberalisierung – manchem geht das zu weit.
Psychiater könnten eher Freiverantwortlichkeit begutachten, aber nicht Motivation. Dann gerieten sie nämlich in einen schweren ethischen Konflikt, sagt DGPPN-Präsident Professor Thomas Pollmächer zum Thema ärztliche Suizidassistenz.
Wo verorten sich Ärztinnen und Ärzte in ihrer Rolle, die ihnen womöglichder Gesetzgeber beim assistierten Suizid geben wird? Wir haben die Vertretervon drei großen medizinischen Fachgesellschaften gefragt.
Der Bundestag will die Suizidassistenz gesetzlich neu regeln. Aber wie stehen Ärzte zu dem Vorhaben? Dr. Carsten-Oliver Schulz, Internist mit Schwerpunkt Onkologie und Hämatologie, gibt seine Position wieder.
Der Bundestag will die Suizidassistenz neu regeln. Bislang liegen dazu drei Gesetzesanträge vor. Für Ende November ist nun eine öffentliche Anhörung geplant. Anfang 2023 könnte dann ein Beschluss des Parlaments stehen – unter einer Voraussetzung.
Das Bundesverfassungsgericht stärkte 2020 den freien Willen der Bürger. Dazu gehört das Recht, seinem Leben ein Ende zu setzen. Das Bild eines autonomen Menschen wird betont. Und damit ergibt sich auch der Auftrag an den Gesetzgeber.
Warum selbstbestimmtes Sterben mit einem Gesetz allein nicht gelingen kann und wieso ausbalancierte juristische Regeln im Praxistest durchzufallen drohen.