Anhörung im Bundesgesundheitsministerium

Versuch einer Reform der Notfallversorgung, der dritte!

„Das wird kein Spaziergang“: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hofft auf ein Gelingen der Notfallreform. Dass es die Reform braucht, unterschreiben Ärzteverbände wie Krankenkassen. Aber im Detail deuten sich Konflikte an.

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Überfällige Reform: Blick in die Notfallambulanz eines Krankenhauses (Symbolbild).

Überfällige Reform: Blick in die Notfallambulanz eines Krankenhauses (Symbolbild).

© Friso Gentsch / dpa / picture alliance

Berlin. Bei der Notfallreform setzt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf das Prinzip Hoffnung. „Und jetzt sind aller guten Dinge drei, so hoffe ich“, sagte die Politikerin kürzlich bei einer Gesundheitstagung des CDU-Wirtschaftsrates in Berlin.

Warken spielte damit auf die Tatsache an, dass es in der Vergangenheit bereits zwei Anläufe für eine Notfallreform gegeben hat: einen unter Karl Lauterbach (SPD), einen unter Jens Spahn (CDU).

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Seit Mitte November liegt nun ein neuer Referentenentwurf vor. Erste Stellungnahmen zur Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeigen: Einfach wird es auch dieses Mal nicht.

Warken weiß das. „Es wird sicherlich kein Spaziergang, das hinzubekommen. Viele Interessen sind da unter einen Hut zu bekommen.“ Leitgedanke müsse – wie bei anderen Reformen auch – eine bessere Patientensteuerung sein.

Kernziele der Notfallreform sind schnell aufgeschrieben: Patientenströme in die Akut- und Notfallversorgung sollen effektiver gesteuert werden, auch um Ressourcen zu schonen. Die Leitstellen des Rettungsdienstes (112) sollen mit den Akutleitstellen der KVen (116 117) zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzt werden.

INZ: Vorfilterung am Tresen

Geplant ist überdies ein Ersteinschätzungsverfahren für alle Anrufer, um diese in die „richtige“ Versorgungsebene zu lotsen. Auch ein Ausbau telemedizinischer Lösungen ist angedacht.

Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen flächendeckend an Krankenhäusern aufgebaut werden. Bestehen sollen die Zentren aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer Ersteinschätzungsstelle. An einem gemeinsamen Tresen sollen zu Fuß eintreffende Patienten quasi vorgefiltert werden.

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So weit, so gut. Im Detail des Entwurfs jedoch liegt Potenzial für (viel) Streit. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband etwa stört sich daran, dass mit der Reform ein Hausbesuchsdienst 24/7 aufgesetzt werden soll.

„Dass Ärztinnen und Ärzte parallel zu ihren Praxisöffnungszeiten auch noch telemedizinisch und aufsuchend notdienstlich tätig sein sollen, schafft Doppel- und Dreifachstrukturen, die weder notwendig noch finanzierbar noch personell leistbar sind“, sagen die Verbandsvorderen Professor Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier.

Notfallversorgung ohne INZ!?

Auch die Krankenkassen sind nur so halb begeistert vom Referentenentwurf. Sie monieren etwa den Umstand, dass auch Krankenhausstandorte ohne INZ weiterhin ambulante Notfallversorgung vorhalten sollen. Die Chefin beim AOK-Bundesverband, Dr. Carola Reimann, hält das für „inkonsequent“ und spricht von „Webfehlern“.

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Das gelte auch für den Plan, dass nach der Ersteinschätzung in den INZ Hilfesuchende unabhängig von der Behandlungsdringlichkeit weiter von einem Arzt des Zentrums untersucht werden sollen. Eine unmittelbare Weiterleitung der Hilfesuchenden in die reguläre vertragsärztliche Versorgung sei nicht möglich. „Dies sollte aber die Regel sein.“

Dass der Sicherstellungsauftrag der KVen auch die notdienstliche Akutversorgung umfassen solle und telemedizinische Angebote ausgebaut werden sollten, stufen die Ortskrankenkassen dagegen als richtig ein.

Ersteinschätzung: Bitte keinen Flickenteppich

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende beim Ersatzkassenverband (vdek), wiederum sieht ein „Schlüsselelement“ für die bessere Versorgung und Steuerung von Notfallpatienten in einer standardisierten digitalen oder telefonischen Ersteinschätzung.

Der jetzige Entwurf sehe aber vor, dass die Ersteinschätzungsverfahren der 116 117 und in den INZ auf unterschiedlichen Wegen durch unterschiedliche Akteure festgelegt werden sollten, so Elsner. „Das ist nicht sinnvoll. Das Ersteinschätzungsverfahren sollte in allen Settings zu identischen Ergebnissen führen.“

Dies herzustellen, sagt Elsner, müsse Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sein. „Nur so kann auch der Einstieg in ein generelles Ersteinschätzungssystem gelingen, das auch für eine Primärversorgungsstruktur benötigt wird.“ (hom)

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