Police
Arbeiten im Ausland – Das muss die Arztversicherung abdecken
Wollen Ärzte im Ausland arbeiten, darf im Reisegepäck der richtige Versicherungsschutz nicht fehlen. Dazu zählt mehr als nur eine passende Berufshaftpflicht-Police.
Veröffentlicht:KÖLN. Neuseeland, Australien, Schweiz oder die USA – wenn das Praktische Jahr (PJ) naht, träumen viele Medizinstudenten von einem Aufenthalt im Ausland. Sie wollen berufliche Erfahrung sammeln, schauen, wie Ärzte in anderen Ländern arbeiten, und nebenher noch den privaten Horizont erweitern. Wer sich für den zeitweiligen Schritt ins Ausland entscheidet, sollte sich auch um seine Versicherungssituation kümmern.
"Die meisten Kliniken verlangen von ihren ausländischen PJlern eine Berufshaftpflichtversicherung", sagt Petra Dienst vom Versicherungsmakler Dr. Walter, der sich auf die Versicherung von Auslandsaufenthalten spezialisiert hat. Junge Ärzte sollten darauf achten, dass nicht nur Sachschäden, sondern auch Fehler bei Behandlungen abgesichert sind.
"In der Regel liegt die Versicherungssumme pro Fall bei fünf Millionen Euro", sagt Bernhard Blaha, Produktmanager bei der Deutschen Ärzteversicherung. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Ländern. "Australische Kliniken haben sehr hohe Anforderungen bei der Berufshaftpflicht, die Deckungssumme muss bei 20 Millionen Australischen Dollar liegen."
Auch bei Auslandsaufenthalten in den USA sollten junge Ärzte vorher nachfragen, welche Versicherungssummen verlangt werden. "In den USA herrschen bundesstaatenabhängige Vorgaben zum Haftpflichtschutz, hier ist eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro oft zu wenig", sagt Dienst.
Blaha von der Deutschen Ärzteversicherung hat zudem die Erfahrung gemacht, dass französische Kliniken ausländischen Haftpflichtschutz nicht besonders gerne sehen, sondern eine heimische Versicherung bevorzugen. "All diese Dinge sollten vor Reiseantritt geklärt werden", mahnt er.
Vorteile für Mitglieder
Die Deutsche Ärzteversicherung kooperiert bei der Haftpflicht mit dem Hartmannbund und dem Marburger Bund. Studenten und Ärzte in Ausbildung, die Mitglieder dieser Berufsverbände sind, können diese sich aus Privat- und Berufshaftpflichtpolicen zusammensetzenden Angebote günstiger bekommen. "Diese Tarife werden tertialweise abgeschlossen und gelten weltweit", sagt Blaha.
Wer bereits eine Haftpflichtpolice abgeschlossen hat, sollte beim Anbieter nachfragen, welche Schäden bis zu welcher Summe bereits versichert sind und ob der Schutz eventuell aufgestockt werden muss. "Junge Leute sollten dem Versicherer schildern, wohin die Reise gehen soll und abklären, ob der bestehende Schutz ausreichend ist", sagt Dienst. "Gerade in den USA, wo Gerichte Geschädigten oft hohe Schadenersatzsummen zusprechen, kann eine normale Privathaftpflichtversicherung aus Deutschland nicht ausreichen."
Wichtig ist zudem die Auslandskrankenversicherung. Hier sollten Reisewillige zunächst mit ihrem Anbieter oder ihrer Krankenkasse klären, bis zu welchem Umfang sie auch für längere Zeit im Ausland versichert sind. In vielen europäischen Staaten greifen in der Regel zwar sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungspolicen.
Doch oft besteht nur Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens im Land – zu denselben Bedingungen und Kosten wie für die Einheimischen. Kassenpatienten, die in die USA reisen, können von ihrem Anbieter überhaupt keinen Schutz erwarten. "Gerade bei längeren beruflichen Auslandsaufenthalten ist deswegen eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung absolut empfehlenswert", erläutert Dienst.
Heimreise versichert?
Versichert sind dabei in der Regel nur Notfallbehandlungen, keine Vorsorge- oder Impftermine, sagt sie. Wichtig ist zudem, darauf zu achten, dass der Krankenrücktransport ins Heimatland auch dann versichert ist, wenn es medizinisch sinnvoll und nicht nur medizinisch notwendig ist.
"Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine spezielle Notfallbehandlung im Aufenthaltsland sehr viel teurer werden würde als in Deutschland", erläutert Dienst. In den USA ist das oft der Fall.
Ob ein Rücktransport medizinisch notwendig oder sinnvoll ist, klären die Ärzte vor Ort mit der Versicherungsgesellschaft. "Ein einfacher Beinbruch wird aber in der Regel kein Grund für eine Heimreise sein."
Ob während des Auslandsaufenthalts die Beiträge für die heimische Krankenversicherung weiterbezahlt werden müssen, hängt vom Anbieter ab. "Privat Versicherte melden sich bei ihrer Gesellschaft zeitweise ab und lassen dort gegen einen geringeren Beitrag eine Anwartschaft laufen", sagt sie. "Nach der Rückkehr wird der Vertrag dann wieder aufgenommen."
Die gesetzlichen Kassen haben unterschiedliche Regelungen, ob sich der Schutz auf Ruhe stellen lässt. "Wir raten, das immer vorab zu klären."