Urteil
Bundesgerichtshof: Aufklärung über unzureichenden Nachtdienst ist nicht erforderlich
Ist ein Nachtdienst in einer Klinik nicht geregelt, müssen Patienten darüber nicht aufgeklärt werden. Die Einwilligung in eine Operation wird dadurch nicht unwirksam, urteilte der BGH.








