Neue Verordnung
Für Corona-Bürgertests ist ab Juli ein Eigenanteil fällig
Hohe Kosten, unsichere Ergebnisse: Der Bund beteiligt Bürger ab Juli an den Kosten der anlasslosen Corona-Tests. Für vulnerable Gruppen sollen Ausnahmen gelten. Die Vergütung der Leistungserbringer sinkt.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Der Bund nimmt Druck aus dem Testgeschehen. Bürgertests sind ab Juli nicht mehr kostenlos.
Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat am Freitag den Entwurf einer neuen Testverordnung vorgelegt. Demnach soll ab Juli eine Selbstbeteiligung von drei Euro je Bürgertest greifen. Zudem sinkt der Erstattungspreis für die Testzentren von derzeit 11,50 Euro auf 9,50 Euro.
Neue Testzentren sollen ab Juli nicht mehr zugelassen werden. Die Abrechnungen der weiter laufenden Teststellen werden stärker unter die Lupe genommen, um Missbrauch so weit wie möglich auszuschließen. Die Anforderungen an die Dokumentation werden zugleich erhöht.
Von der Regel gibt es zahlreiche Ausnahmen. Vulnerable Gruppen wie Kinder bis zum Alter von fünf Jahren, Schwangere im ersten Trimester, Menschen mit medizinischen Kontraindikationen, die zum Beispiel in den letzten drei Monaten nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden konnten, aber auch Besucher von Pflegeheimen und von Personen, die ein hohes Risiko haben, an COVID zu erkranken, sind davon ausgenommen. Für sie sollen die Tests weiterhin kostenlos abgegeben werden.
Wer eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen will oder eine Risikomeldung der Corona-Warn-App erhalten hat, soll allerdings die Eigenbeteiligung tragen müssen. Länder haben die Möglichkeit, für ihre Bürger die Kostenbeteiligung zu übernehmen.
Eine Milliarde Euro Steuergeld im Monat für Tests
Lauterbach machte bei der Vorstellung der Verordnung am Freitagnachmittag keinen Hehl daraus, dass er eine andere Regelung bevorzugt hätte. „Ich hätte die kostenlosen Tests für alle gerne weitergeführt“, sagte Lauterbach. Dies sei bei der angespannten Haushaltslage aber nicht mehr möglich. Die Tests kosteten den Steuerzahler derzeit im Schnitt eine Milliarde Euro im Monat. Die Kosten der neuen Regelung beliefen sich voraussichtlich bis Jahresende auf rund 2,7 Milliarden Euro. Die Laufzeit der Verordnung endet allerdings am 25. November.
Finanzminister Christian Lindner zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Die neue Testverordnung leistet einen Beitrag dazu, die fiskalpolitische Ausnahmesituation der Pandemie zu beenden. Der Einsatz des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird effektiver werden. Denn es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind.“
Gegen die kostenlosen Tests spricht aber offenbar auch der Pandemieverlauf. „Die anlasslose Testung asymptomatischer Personen in Form der Bürgertestungen verliert (...) ihren Stellenwert, unter anderem, da mit abnehmender Inzidenz die Aussagekraft positiver Antigen-Schnelltests (...) sinkt“, heißt es in der Verordnung.
Daher sei eine flächendeckende und dauerhafte Übernahme der Kosten dieser Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt. Der Minister rechnet nach Einführung der neuen Regeln mit höherer Aussagekraft und Zielgenauigkeit akkumulierter Testergebnisse in der Zukunft.
Weitere Änderungen, die in der geänderten Testverordnung vorgenommen werden:
Medizinische Labore sind in Zukunft nicht mehr zur Erbringung von SARS-CoV-2-Antigen-Bürgertests berechtigt.
Die SARS-CoV-2-PCR-Tests nach Testverordnung werden den Laboren nicht mehr wie bisher mit 43,56 Euro, sondern nur noch mit 32,39 Euro vergütet. Nach EBM sinkt die Vergütung zum selben Zeitpunkt auf 27,30 Euro (GOP 32816). (af/ger)